Am 15. September 2013 fanden fünf Volksentscheide in Bayern statt.
Zur Entscheidung standen die Volksbegehren über den Beschluss des Bayer. Landtags vom 20. Juni 2013.
Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern:
Für das Volksbegehren im Landkreis Amberg-Sulzbach und in der Stadt Amberg (Stimmkreis Amberg-Sulzbach) ist das Landratsamt Amberg-Sulzbach verantwortlich.