Informationen zum Volksentscheid 2010
Volksentscheide 2003
Am 21. September 2003 fanden zwei Volksentscheide in Bayern statt.
Der Bayerische Landtag hat im Frühjahr 2003 einstimmig einen von allen Fraktionen eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung unserer Verfassung beschlossen. Jetzt muss das Volk hierüber abstimmen. Dazu fanden gleichzeitig mit der Landtagswahl und den Bezirkswahlen am 21. September 2003 zwei Volksentscheide statt.
Beim ersten Volksentscheid geht es unter anderem um das sogenannte strikte Konnexitätsprinzip. Dessen Kern lässt sich mit dem Schlagwort beschreiben: "Wer bestellt, bezahlt". Aufgaben kann der Freistaat Bayern danach künftig nur dann den Kommunen zuweisen, wenn er gleichzeitig für die Kostendeckung Sorge trägt und verbleibende Mehrbelastungen finanziell ausgleicht.
Im zweiten Volksentscheid geht es um grundrechtliche Bestimmungen. Die Änderungen, über die zu entscheiden ist, sehen vor
- das Wählbarkeitsalter von derzeit 21 Jahren auf die allgemeine Volljährigkeitsgrenze von 18 Jahren abzusenken,
- den Wortlaut des in der Bayerischen Verfassung enthaltenen Artikels zur Menschenwürde an den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes anzupassen und
- die Kinderrechte in der Bayerischen Verfassung stärker zu betonen.
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Für das Volksbegehren im Landkreis Amberg-Sulzbach und in der Stadt Amberg (Stimmkreis Amberg-Sulzbach) ist das Landratsamt Amberg-Sulzbach verantwortlich.
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fand am 15. September 2013 statt.